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Verantwortlich für den Inhalt, die Gestaltung und alles:
Thomas Laukat
Böhmsholzer Weg 19
21394 Heiligenthal
Tel.: 04135 - 3980178
Email: thomas@lauk.at
FA Lüneburg: 33/126/00563
USt.-ID: DE280904643
Alle Abbildungen ©Thomas Laukat, ausgenommen das Bild von „Swing op de Deel“. Das hat Bernd Hellwage gemacht.
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§1. Gültigkeit der Bestimmungen (Stand: 1/2019)
Thomas Laukat führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Zur Zeit gültiger Stundensatz für Satz, Layout und Entwurfsarbeiten mittleren Umfangs laut der Tarifrichtlinie der Allianz Deutscher Designer (AGD): 90,00 EUR/Std, Autorkorrekturen nach dem 3. Lauf sowie Produktionsüberwachung: 35,00 EUR/Std, ebenso umfangreiche Recherche- und Besprechungszeiten.
Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert werden. Für alle Rechtsgeschäfte mit Thomas Laukat sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
§2. Vertragsabschluss
Angebote (auch die Notierungen der Standartpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (E-Mail, Fax, Brief) zu den Bedingungen dieser AGB von Thomas Laukat angenommen. Mündliche Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail, Fax, Brief).
§3. Terminabsprachen
Frist- und Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien festzuhalten bzw. zu bestätigen. Bei Verzug in der Anlieferung relevanter Daten seitens des Auftraggebers kann Thomas Laukat von dem vereinbarten Auftrag bzw. Lieferterminen zurücktreten, sobald diese zeitlich folgende Aufträge beeinträchtigen. Express-, Wochenend- und Nachtarbeit auf Grund von verzögerter Anlieferung relevanter Daten wird mit 117,00 EUR/Std. minutengenau berechnet.
§4. Verbindlichkeit einer Dienstleistung
Ein schriftlich erteilter Auftrag an Thomas Laukat (E-Mail, Fax, Brief) ist verbindlich. Eine Auftragsbestätigung von Thomas Laukat muss nicht erfolgen.
§5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder erteilte Auftrag an Thomas Laukat ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von - sofern nicht anders vereinbart - einfachen, räumlich und zeitlich begrenzten Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
Die Entwürfe und Werkzeichnungen von Thomas Laukat sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung von Thomas Laukat dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.
Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig (z.B. Franchise, Nutzung im Internet/Homepage, auf Facebook, Goggle+ u.ä., Weitergabe an Dritte). Ein Verstoß berechtigt Thomas Laukat, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Werke von Thomas Laukat dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Thomas Laukat und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Thomas Laukat. Über den Umfang der Nutzung steht Thomas Laukat ein Auskunftsanspruch zu.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
Thomas Laukat prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Thomas Laukat geht davon aus, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
Die von Thomas Laukat erstellten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist jegliche Veränderung, Vervielfältigung, der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch-Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen.
Werden Entwürfe, Reinzeichnungen, offene Dateien oder Bildmaterial dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht Thomas Laukat Schadenersatz in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe des doppelten Listen- bzw. Angebotpreises lt. AGB bzw. des fünffachen Grundhonorars bei Fotoarbeiten lt. AGB zu. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über.
§6. Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen, Reinzeichnungen und digitalen Vorlagen („offene Dateien“) werden nur einfache, auftragsbezogene und zeitlich begrenzte Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Siehe hierzu auch §9.
§7. Vergütung
Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Gestaltungshonorar für die genutzte Entwurfsarbeit,
b) dem Werkzeichnungs-/Ausführungshonorar für die Realisierung.
Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet Thomas Laukat ein Abschlagshonorar. Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die Thomas Laukat für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind sofort ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Thomas Laukat Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
Bei Zahlungsverzug können ohne vorherige Ankündigung weitere Dienstleistungen versagt werden. Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal zehn Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Nachträglich erkannte Mängel können nicht berücksichtigt werden. Grundsätzlich haftet Thomas Laukat nicht für inhaltliche Satzfehler und produktionsbedingte Druckfehler, die nach Freigabe durch den Kunden aufscheinen.
§8. Zusatzleistungen, Drittanbieter, Nebenkosten
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten. Thomas Laukat ist berechtigt - zur Erfüllung der gesamten Projektabwicklung - Leistungen von Drittanbietern erbringen zu lassen, bei denen deren Geschäftsbedingungen gelten.
Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z. B. Fotoaufnahmen, Illustrationen, Textarbeiten, Gestaltung, Programmierung) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Satz, Lithografie, Druckausführung, Programmierung) nimmt Thomas Laukat aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Soweit Thomas Laukat auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter Thomas Laukat von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren sofort ohne Abzug nach Erbringung und folgender Rechnungsstellung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall ohne Abzug nach Rechnungsstellung und sofort zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
§9. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Werkzeichnungen und digitalen Vorlagen zur Realisierung werden nur - soweit nicht schriftlich vereinbart und honoriert - einfache Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
Offene Daten bleiben bei mir. Ich bin niemals verpflichtet, offene Produktionsdaten an den Kunden herauszugeben. Entgegen vieler Kundenmeinungen wird dieses Recht an den offenen Daten auch nicht durch die Projekthonorierung erworben. Diese Rohdaten sind mein urhebergeschütztes Eigentum und enthalten empfindliche Informationen, Herangehensweisen und Sourcecodes, die nicht für die Marktbegleiter bestimmt sind. Sie als Kunde geben auch keine empfindlichen Produktions- oder Entwicklungsinformationen preis. Und wenn Sie beim Lieblingsitaliener das Essen bezahlt haben gehören Töpfe, Pfannen, Rezepte und Zutaten immernoch dem Koch. In unempfindlichen Sonderfällen können die offenen Daten inklusive Nutzungsrechte für 50% Aufschlag auf das einzelne Projekthonorars erworben werden.
Sollte eine Einigung über das Honorar erzielt werden, kann der Auftraggeber von Thomas Laukat die digitalen Daten erwerben. Eine Verpflichtung zur Herausgabe besteht nicht. Die Originale sind nach angemessener Frist bei Beendigung des Werkvertrags unbeschädigt an Thomas Laukat zurückzugeben bzw. von Datenträgern zu löschen.
Digitale Druckvorlagen dürfen zu keinem anderen Zweck als dem einmalig vereinbarten genutzt, an Dritte weiter gegeben oder verändert werden, sofern nicht schriftlich eine anders lautende Vereinbarung getroffen und diese honoriert wurde.
Hat Thomas Laukat dem Auftraggeber im Rahmen der Produktion, z.B. zu Korrekturzwecken, Originaldateien („offene Dateien“) zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung und gegen angemessene Honorarzahlung weiter verwendet, geändert oder kopiert werden.
Schriften unterliegen grundsätzlich dem Lizenzrecht und werden nicht ausgehändigt. Der Auftraggeber hat ggf. eine eigene Lizenz zu erwerben.
Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
§10. Korrektur und Produktionsüberwachung
Vor Produktionsbeginn sind Thomas Laukat Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion wird von Thomas Laukat nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht und wird mit 35.00 EUR/Std. berechnet. Dazu gehört die Koordination mit den beauftragten Produzenten, überprüfung der Andrucke und der Weiterverarbeitung in Absprache und zu Lasten des/der Kunden. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Thomas Laukat ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
§11. Haftung
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von Thomas Laukat nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text.
Soweit Thomas Laukat auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Thomas Laukat nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
Die Haftung von Thomas Laukat für mangelhafte Druckerzeugnisse, die durch die Lieferung von Daten mit versteckten Mängeln entstanden sind und weder in Farbausdrucken, Proofs sowie Pdfs auffielen, ist auszuschließen, wenn Thomas Laukat weder mit der Kontrolle der Filme, Andrucke oder Druckabnahme beauftragt wurde. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Thomas Laukat, stellt er ihn von der Haftung frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von Thomas Laukat nicht ausgeschlossen.
Erhält Thomas Laukat den Auftrag zur Gestaltung eines Mailings (mit oder ohne Antwortkarte) obliegt dem Auftraggeber als Einlieferer die Modalitäten und Kosten der Versendung mit der Deutschen Post (o. ä.) zu klären.
Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen. Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung - insbesondere für Datenverlust - ausgeschlossen.
Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden.
Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet, von Disketten oder CD-ROMs, die dem Kunden geliefert werden oder daraus entstehende Schäden, kann keinerlei Haftung übernommen werden.
§12. Belegexemplare, Copyright-Hinweise
Von vervielfältigten Werken sind Thomas Laukat 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. Thomas Laukat ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden. Thomas Laukat ist berechtigt Kunden als Referenz im Internet aufzuführen und mit http://www.lauk.at (oder von Nachfolgeseiten) zu verlinken, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bildnachweis: Der Bildquellennachweis – Urhebervermerk (www.lauk.at) nach § 13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen – wird grundsätzlich am jeweiligen Bild/Werk verlangt. Unterlassung kann zu Schadensersatzforderungen führen.
§13. Gestaltungsfreiheit
Für Thomas Laukat besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
§14. Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Thomas Laukat bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von Thomas Laukat. Gerichtsstand ist der Sitz von Thomas Laukat.
Stand: Lüneburg, 1/2019
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